Weiterhin größere Außengastronomie-Flächen ermöglichen
Die Grundlagen für eine weiterhin großzügige Nutzung der Außenflächen für die Gastronomie in der Innenstadt müssen geprüft werden. Die Gebührenordnung sollte so überarbeitet werden, dass neben der Fläche auch die Anzahl von Tischen und Stühlen berücksichtigt wird. Ein entsprechender Satzungs-Entwurf sollte schnellstmöglich vorgelegt und für 2021 in Kraft gesetzt werden.
Warum müssen wir in diesem Punkt aktiv werden?
Durch die Corona-Pandemie wurde vieles in Frage gestellt oder hat sich verändert. Mit vielen Maßnahmen haben wir gemeinsam unseren Gewerbetreibenden unter die Arme gegriffen.
Wenn man heute durch die Stadt läuft sieht man, dass sich offensichtlich einiges davon bewährt hat. Die größeren Freisitze für die Gastronomie sind hier an vielen Stellen ein gutes Beispiel. Sie werden angenommen und beleben unser Stadtbild. Aus Sicht unserer Fraktion sollten wir dieses Angebot auch für die (hoffentlich bald beginnende) Nach-Corona-Zeit bewahren.
Wir sollten deshalb die entsprechende Satzung anpassen und beschließen, damit die Änderungen bereits für 2021 umgesetzt werden. Geben wir heute den Startschuss dafür, haben Ordnungsamt, Bauamt und Wirtschaftsförderung die Möglichkeit, vor Ort bei aufgebauten Aussenbestuhlungen festzulegen, was möglich ist.
Aus Sicht der CDU-Fraktion hat sich auch die Lockerheit in der Bestuhlung bewährt. Es sollte deshalb intensiv geprüft werden, ob nicht zukünftig neben der Fläche auch die Anzahl der Tische und Stühle für die Gebührenerhebung herangezogen wird. So könnten wir der Gastronomie die Möglichkeit geben, unser Angebot einer größeren Fläche ohne höhere Kosten zu nutzen.